AGB - medical-dental-solutions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Beratungsfirma medical-dental-solutions

§  1 Wirkungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten  für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden (im Folgenden  "Klienten“ genannt) und der Beratungsfirma medical-dental-solutions (im  Folgenden “Beratungsfirma“ genannt). Die beigefügten AGB werden vom  Klienten automatisch als Vertragsbestandteil anerkannt.
§ 2  Auftragserteilung, Leistung: 1. Grundlage der Geschäftbeziehung ist der  jeweilige Beratungsvertrag, der von der Beratungsfirma bestätigte  Auftrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten  werden.
2. Der Klient kann der Beratungsfirma Aufträge schriftlich,  postalisch, per E-Mail oder persönlich erteilen. Der Klient erhält nach  Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser  Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der  Beratungsvertrag als zustande gekommen. 3. Bei besonderem Bedarf ist die  Beratungsfirma berechtigt, nach Absprache mit dem Klienten externe  Berater hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden  gemäß § 3 dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung  besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen Beratungsfirma und dem  Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.  Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von  beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung  Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Beratungsfirma und dem  Klienten.
§ 3 Vergütung: Zusätzlich zu allen Honoraren für die  Leistungen der Beratungsfirma werden noch die gesetzliche Mehrwertsteuer  von derzeit 19 % und – je nach Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie  Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt.
§ 4  Zahlung, Fälligkeit: 1. Der Anspruch der Beratungsfirma auf Zahlung der  Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von  Beratungsfirma erbracht wurde. Alle zusätzlichen vom Klienten  gewünschten Nebenleistungen von der Beratungsfirma, die nicht  ausdrücklich als im Auftrag vereinbart ausgewiesen werden, sind  Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. 2. Zahlungen sind nach  den festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht anders  festgelegt, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb von 14 Tagen  fällig und zu zahlen. Bei Zielüberschreitung ist die Beratungsfirma  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz in  Rechnung zu stellen. 3. Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen  zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder  Gegenansprüchen.
§ 5 Leistungsfristen, Termine: 1. Leistungsfristen  können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach  bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen der  Beratungsfirma, ihre Leistungszusagen und Leistungsfristen einzuhalten,  doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete  Schwierigkeiten, insbesondere unvollständige Bereitstellung von  Unterlagen seitens des Klienten, kann die Leistung hinausschieben, auch  wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.
§ 6  Mitwirkungspflicht des Klienten: Der Klient stellt der Beratungsfirma  alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen,  Informationen und Materialien im voraus zur Verfügung.
§ 7  Verschwiegenheitsklausel: Die Beratungsfirma ist verpflichtet, über alle  ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen,  geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
Diese  Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die  Erfüllungsgehilfen der Beratungsfirma. Die Schweigepflicht gilt auch  nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst  schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist Beratungsfirma  verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen  Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu  schützen.
§ 8 Haftungsbeschränkung: 1. Die Beratungsfirma übernimmt  keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B.  Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und  Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung  des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher  übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich. 2.  Die Beratungsfirma übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und  Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von  Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert  worden sind. 3. Die Beratungsfirma ist verpflichtet, die ihr  übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach  bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet die Beratungsfirma  nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen  Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt. 4. Die  Beratungsfirma haftet insbesondere nicht für Schden und Folgeschäden,  soweit der Klient selbst oder Dritte die ihr überlassenen Materialien,  Dokumente oder Informationen verändert
oder verfälscht haben. 5. Die  Haftung der Beratungsfirma beschränkt sich auf Vorsatz und grobe  Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von vertraglich vereinbarten  Hauptpflichten. Bei von der Beratungsfirma anerkannter Beanstandung  behält sich die Beratungsfirma vor, eine Nach- bzw. Ersatzleistung oder  Wertgutschrift nach eigenem Ermessen zu gewähren. Alle anderen  Schadenersatzansprüche sind, insoweit gesetzlich zulässig,  ausgeschlossen.
§ 9 Mängel: 1. Die Leistung ist erfüllt, wenn  Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang,  schriftlich geltend gemacht werden. Unerhebliche Änderungen und  Abweichungen der Leistungsausführung sind kein Grund zur Beanstandung  durch Klienten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 2.  Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechts oder auf  Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt die Beratungsfirma nicht.
§  10 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen  Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung  soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem  Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§ 11  Anzuwendendes Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und  Beratungsfirma ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 12  Erfüllungsort und Gerichtsstand: 1. Erfüllungsort ist der Sitz der  Beratungsfirma in Hannover. 2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar  oder unmittelbar zwischen Beratungsfirma und dem Klienten ergebenden  Streitigkeiten wird das für den Sitz der Beratungsfirma in Hannover  örtlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 13 Verschiedenes: Sind von  Seiten des Klienten besondere Leistungs- und Zahlungsbedingungen  vorgeschrieben, welche von denjenigen in diesen genannten AGBs  abweichen, so erkennt die Beratungsfirma diese nicht an.
Mit der  Auftragsbestätigung, bzw. der Leistungserbringung der Beratungsfirma  gelten sie ausdrücklich als abgelehnt. Ein Stillschweigen von Seiten der  Beratungsfirma bedeutet keine Zustimmung. Durch die Annahme der von der  
Beratungsfirma erbrachten Leistungen erkennt der Klient  ausdrücklich an, dass er auf Rechteinwand verzichtet, wonach durch die  Auftragsbedingungen des Klienten den AGBs der Beratungsfirma im Voraus  widersprochen werden soll.
§ 14 AGB des Bereiches Fortbildung:
§  14.1 Anmeldungen sind für den Auftraggeber verbindlich. Die Anmeldungen  werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang  Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Um die  Veranstaltungen
für die Teilnehmer effizient zu gestalten, ist die  Teilnehmerzahl grundsätzlich begrenzt. Bei Seminaren, die bereits  ausgebucht sind, wird der Auftraggeber verständigt und ggf. über die  nächsten Termine informiert.
§ 14.2 Die Rechnungen über  Schulungsleistungen sind sofort nach Erhalt fällig. Ist die Kursgebühr  bei Schulungsbeginn nicht bezahlt, ist die Firma  medical-dental-solutions berechtigt, den Teilnehmer vom Seminar  auszuschließen.
§ 14.3 Die Firma medical-dental-solutions ist  berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - insbesondere bei  Erkrankung des Trainers oder zu geringer Teilnehmerzahl - gegen volle  Erstattung bereits gezahlter Gebühren abzusagen. Darüber hinausgehende  Ersatz- und Ausfallansprüche bestehen nicht.
§ 14.4 Wird die  Anmeldung durch den Teilnehmer zurückgezogen, so ist  medical-dental-solution schriftlich oder telefonisch zu verständigen. In  diesem Fall werden folgende Stornogebühren berechnet: bis 4 Wochen vor  Seminarbeginn, keine Bearbeitungsgebühr - bis 2 Wochen vor Seminarbeginn  50 % der Seminargebühren - ansonsten 100 % der Seminargebühren.  Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
§  14.5 Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der  Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung  geändert werden.
§ 14.6 Kein Teil der Seminarunterlagen darf ohne  schriftliche Genehmigung die Firma medical-dental-solutions in  irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung -  reproduziert, insbesondere unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§  14.7 Die Haftung für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen die Firma  medical-dental-solutions verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies  gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 14.8 Sollte eine  der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies  die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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